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BayObLG, 12.05.1992 - 1St RR 55/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schädiger; Geschädigter; Sachschaden; Feststellungen; Unfallaufnahme; Wartepflicht; Verzicht; Einwilligung; Ausdrücklich; Konkludent
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 142 Abs. 1 Nr. 2
Papierfundstellen
- NZV 1992, 413
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 12.03.2002 - Ss 54/02
Mutmaßliche Einwilligung des Fahrzeugeigentümers in die Unfallflucht des Fahrers …
Ein solcher Rechtfertigungsgrund ist dann gegeben, wenn aufgrund der näheren Umstände des Einzelfalles - insbesondere der Art der persönlichen Beziehungen, des Umfangs des Schadens und der Haftungslage - eine sachgerechte Interessenabwägung ergibt, dass der an der Unfallstelle nicht anwesende (Allein-) Geschädigte kein Interesse an einem Verbleiben des Unfallverursachers an der Unfallstelle hat, es ihm vielmehr genügt, wenn dieser sich anschließend mit ihm in Verbindung setzt und ihn über seine Beteiligung an dem Unfall unterrichtet (BayObLG NZV 1992, 413, 414 mit zahlreichen Nachweisen;… Himmelreich/Bücken, Verkehrsunfallflucht, 3. Auflage, Rnr. 238 mit Nachweisen;… Hentschel, StVR, 36. Auflage, StGB § 142 Rnr. 51 mit Nachweisen).